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Heimatschutz im Beschaffungswesen

13. Juni 2019

Der sogenannte "Heimatschutz" ist ein Dauerthema in Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen. Anbieter sowie zahlreiche Politiker machen sich stark für eine Bevorzugung "einheimischer" bzw. lokaler Anbieter. Gleichzeitig profitieren die Anbieter aber auch von Aufträgen, ausserhalb ihres "Stammgebietes".

Internationale Abkommen und Gesetze regeln das Beschaffungswesen grundsätzlich und schreiben klar vor, dass eine Bevorzugung lokaler Anbieter nicht zulässig ist. Spielraum gibt es aber trotzdem. Die Vereinigung für das öffentliche Beschaffungswesen wird immer wieder mit Fragen rund um den "Heimatschutz" konfrontiert. Wir beraten in diesem Zusammenhang neutral, sachlich und zeigen faire Möglichkeiten auf, welche das wirklich beste und nicht einfach das günstigste Angebot gewinnen lassen.

Ein aktueller Artikel der Luzerner Zeitung (Ausgabe vom 13.06.2019) nimmt dieses Thema ebenfalls auf.

Hier geht es zum erwähnten Zeitungsartikel.