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Über uns

Portrait

Der Bund, die Kantone, Gemeinden, die staatlichen Spitäler usw., kurzum alle Einrichtungen der "öffentlichen Hand", müssen bei der Vergabe von Aufträgen für Hoch- und Tiefbauten, für Dienstleistungen (z.B. Informatik, Architektur, etc.) oder für Lieferungen (Maschinen, Lifte, etc.) klare Regeln einhalten. Anderseits müssen sich Anbieter (Unternehmen, Firmen), die öffentliche Aufträge erhalten wollen, ebenfalls an klare Regeln halten. Das öffentliche Beschaffungsrecht steht zwischen den Interessen der Vergabeinstanzen und den Interessen der Anbieter. Das Logo der Vereinigung stellt einen liegenden Paragraphen dar, der das Regelwerk zwischen Vergabeinstanzen und Anbietern symbolisiert.

Auf Seiten der Beschaffer ist zunächst der Ausschreibungsgegenstand zu klären. Was soll beschafft werden? Danach müssen die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet und auf das zu beschaffende Produkt zugeschnitten werden. Es stellt sich die Frage nach der Verfahrensart, die die geplante Beschaffung offen auszuschreiben oder genügt ein Einladungsverfahren. Der Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien kommt eine zentrale Rolle zu, um die Beschaffung mit den gewünschten Eigenschaften entsprechend zu bewerten. Schliesslich wird das Ausschreibungsverfahren lanciert und mit einem rechtskräftigen Zuschlag abgeschlossen. Kurz, den Vergabeinstanzen kommt die Aufgabe der Verfahrensleitung zu.

Auf Seiten der Anbieterinnen sind die Ausschreibungsunterlagen sorgfältig zu bearbeiten und rechtzeitig einzureichen. Sie sind darauf angewiesen, dass ein Wettbewerb stattfindet, der keine Mitbewerber bevorzugt. Die Offerte soll fair bewertet werden.

Die Vereinigung für das öffentliche Beschaffungswesen sensibilisiert, berät und unterstützt sowohl Anbieter / Unternehmer als auch Vergabeinstanzen bei öffentlichen Beschaffungen. Seit 1996 verfolgen wir das Ziel, dass das komplexe Vergaberecht sowohl seitens der Vergabeinstanzen als auch seitens der Anbieter korrekt und praxisorientiert umgesetzt wird. An den regelmässig durchgeführten Seminaren behandeln namhafte Referenten aus verschiedenen Bereichen (Behörden, Gerichte, Unternehmen, etc.) relevante und aktuelle Fragestellungen. Die Seminare bieten zudem Raum für persönliche Kontakte unter den Teilnehmenden, was sehr geschätzt wird.

Die Vorstandsmitglieder stellen ihre Erfahrung und ihr Know-how gerne zur Verfügung. Sei es beispielsweise bei der Erarbeitung von Ausschreibungsunterlagen seitens der Vergabeinstanz oder sei es unternehmerseitig bei der Ausarbeitung eines Angebots.

Vorstand

  • René Küchler (Präsident)

    Unternehmer / CEO one source ag, Root D4 / LU & Gemeinderat Stansstad NW

    Als IT-Unternehmer, -Berater und -Projektleiter unterstützt René Küchler regelmässig öffentliche Verwaltungen bzw. Organisationen, erstellt Ausschreibungen und führt Submissionen durch. Seit 2010 ist er zudem Gemeinderat in Stansstad / Kanton Nidwalden und befasst sich in diesem Zusammenhang ebenfalls regelmässig mit öffentlichen Beschaffungen.

  • Dr. iur. Gregor Kost

    MLaw, Anwaltspatent

    Gregor Kost verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des Vergaberechts. Er berät und unterstützt Vergabeinstanzen wie Gemeinden, Kantone und Sektorenunternehmen bei Ausschreibungen und Rechtsstreitigkeiten.

  • Peter Senn

    Bauingenieur ETH, Leiter Tiefbau Filiale Horw Wälli AG Ingenieure

    Als Bauingenieur und Bauleiter erstellt Peter Senn insbesondere für Bauarbeiten die Ausschreibungsunterlagen und führt die Submissionen durch. Dabei wird die Bauherrschaft über die zweckmässigste Verfahrensart beraten, wobei auch Totalunternehmerlösungen schon angewendet wurden.

  • Armin Heini (Sekretariat)

    Dipl. Architekt FH, Bauökonom NDK / Mitinhaber, Mitglied der Geschäftsleitung TGS Bauökonomen AG Luzern

    Generalist im Spannungsfeld von Architektur und Finanzen. Sein breites Wissen im Beschaffungsprozess mach Armin Heini zum kompetenten Ansprechpartner. Er betreut erfolgreich vielseitige Bauaufgaben für die öffentliche Hand.

  • Peter Berchtold